Guten Abend!
Zitat:
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Zitat von Patrick Konrad
Hallo,
ich bin derzeit am überlegen, unter welchen Umständen es möglich ist, bei einer Co-Registrierung bei einer Anmeldung ein Häckchen schon gesetzt zu haben.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss ich dazu schaffen? Ich bin der Meinung, mir hatte ein valuemail-Mitarbeiter einmal gesagt, dass es generell möglich ist, wenn ein double-opt-in Verfahren zum Einsatz kommt.
Ist das so richtig, oder liegt die Begründung woanders?
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Wir hatten über diese Problematik schon
einmal hier ausführlich gesprochen.
Kurz zusammengefasst: Die Vorselektierung ist immer rechtlich problematisch, weil der Betroffene dadurch keine
ausdrückliche Willenserklärung geäußert hat, sondern u.U. lediglich aus bloßer Unachtsamkeit die Vorselektierung übersehen hat.
Und wenn Du es ganz tiefgehend wissen willst: Ich habe das in meinem neuen Buch
"Glücks- und Gewinnspielrecht" auf den S. 105 ff. (Rdnr. 466 - 482) Ausführlicher zusammengeschrieben (u.a. Kopplungsverbot, Einwilligung, Kopplung von Gewinnspiel und Newsletter). Leider kann ich aus verlagsrechtlichen Gründen die betreffenden Auszüge nicht online stellen, ich bitte diesbzgl. um Verständnis.
Alles Gute
Martin Bahr