Von Lena Rymkiewitsch am 02.06.2020
BGH-Urteil bestätigt: User müssen Cookies aktiv zustimmen
Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof bestätigt in seinem Urteil von Donnerstag, dass User der Nutzung von Cookies aktiv zustimmen müssen. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung ist somit rechtswidrig.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs schafft sowohl Nutzern als auch Webseitenbetreibern Klarheit über den Umgang mit Cookies. Damit bestätigt der BGH die europäischen Vorschriften, nach denen Nutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen. Bereits im Oktober vergangenen Jahres (Affiliate-Deals berichtete) entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs, dass es nicht länger zulässig sei, Usern per Banner lediglich die Möglichkeit zu geben, entsprechende Cookies abzuwählen. Stattdessen müssen künftig - seit Donnerstag auch verpflichtend in Deutschland - alle Cookies per Opt-in Verfahren ausgewählt werden können.
Verbraucherzentralen ebnen Weg für Präzedenzfall
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs geht als Präzedenzfall in die Geschichte ein und weist damit den Weg für alle zukünftigen Cookie-Urteile. In dem hiesigen Verfahren ging es um einen Streit zwischen Planet49, einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Letzterer hatte bemängelt, dass bei Planet49 bereits ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung gesetzt war. Laut Kläger sei das illegal und benachteiligte den Nutzer unangemessen. Dem stimmte auch der BGH zu und erklärte die voreingestellte Zustimmung für rechtswidrig. Auch die von den Gewinnspielteilnehmern abverlangte Zustimmung zu Telefonwerbung sei für den BGH nicht tragbar.
Bitkom zeigt sich kritisch
Der Branchenverband Bitkom kritisierte das Urteil hingegen scharf. Diese Entscheidung treffe die Webseitenbetreiber schwer, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Zudem sei bislang nicht eindeutig geklärt, welche Cookies als nicht unbedingt erforderlichen gelten - denn genau diese dürften jetzt nur noch mit aktiver Einwilligung gesetzt werden. “Welche Cookies damit gemeint sind, bleibt jedoch unklar. Dieser Unsicherheit wird für alle Seiten zu höheren Aufwänden führen,” klagt Rohleder. Es bleibt spannend zu erwarten, inwiefern nun weitere Klagen folgen werden. Und wie schnell die Online-Branche ihre Cookie-Hinweise überarbeiten kann.
Die Folgen für das Affiliate Marketing
Gespannt haben viele Online Marketer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall Planet49 gewartet. Für das Affiliate Marketing zieht der Prozess große Veränderungen mit sich - er schafft aber auch Klarheit. So können die folgenden Ergebnisse festgehalten werden: Eine Einwilligung mit voreingestelltem Ankreuzkästchen ist nicht länger eine gültige Einwilligung. Sämtliche Voreinstellungen müssen deshalb unverzüglich herausgenommen werden. Die Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung erfordert die Einwilligung des Nutzers. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht.