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Achtung Abmahngefahr! Wie du Schleichwerbung auf deinem Blog vermeidest

Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist Schleichwerbung im Netz. Speziell junge, aufstrebende Blogger und YouTuber geraten dabei des Öfteren in die Kritik von Verbraucherschützern, da sie in ihren Beiträgen und Videos häufig nicht klar genug kenntlich machen, ob ihre Posts von Werbetreibenden finanziell unterstützt werden.

Auch wenn die Rechtslage relativ eindeutig dafür spricht, jede Art von Werbung in scheinbar objektiven Medien kenntlich machen zu müssen, werden Blogger in der Praxis für Verstöße nicht abgemahnt. Doch jetzt warnt auch Google vor Schleichwerbung. Sollte diese Warnung zukünftig dann zu SEO-Strafen führen, würden solche Blogger erstmals wirklich unter Druck geraten.

Was versteht man unter Schleichwerbung?

Schleichwerbung ist ein Begriff, der in verschiedenen Medien auftauchen kann. Das Wirtschaftslexikon Gabler definiert Schleichwerbung als “Anzeigen, die nach Form und Inhalt wie redaktionelle Beiträge aufgemacht sind”. Diese sind außerdem “als „Anzeige” hinreichend deutlich kenntlich zu machen”.

D.h. ein gesponserter Post auf einem Blog, der sich äußerlich ansonsten nicht von den anderen Beiträgen unterscheidet, müsste mit einem klar erkennbaren Hinweis gekennzeichnet werden und somit deutlich werden, dass der Beitrag nicht objektiv geschrieben wurde. Hier ein solches Beispiel, wie man einen Beitrag kennzeichnen und von den restlichen Artikeln abheben könnte:

Schleichwerbung erkennen

Was rät Google, um Schleichwerbung zu vermeiden?

Die strengeren Anforderungen bzw. Ratschläge von Google bezüglich gesponserter Beiträge richten sich besonders gegen die Werbetreibenden, die in doppelter Hinsicht von solchen Beiträgen profitieren. Insbesondere wenn das beworbene Unternehmen im Beitrag verlinkt wird, ist besondere Vorsicht geboten, da das beworbene Unternehmen mit einem Link nicht nur seine Besucherzahl erhöhen kann, sondern auch einen Backlink generiert, der die Homepage des Unternehmens in den organischen Suchergebnissen von Google weiter oben erscheinen lässt. Neben zusätzlichen potenziellen Käufern gewinnen die Werbetreibenden also auch immer durch ein besseres Ranking.

Google versteht diese Art der Generierung von Backlinks als unerlaubtes Linkbuilding. Beim Linkbuilding werden eben solche Backlinks durch Absprachen zwischen den Webmastern oder Geldzuwendungen erzeugt. Diese Methode widerspricht allerdings dem Grundgedanken des organischen Rankings, welches eben nicht durch Zahlungen beeinflusst werden, sondern nur das tatsächliche Interesse an bestimmten Webseiten und Posts widerspiegeln soll.

Mehr zum Thema Verlinkung und Linkbuilding könnt ihr hier nachlesen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, gibt Google deshalb einige Tipps und Methoden vor, wie man als Blogger trotz Zuwendungen von Werbern nicht in die Linkbuilding-Falle tappt:

  • Nofollow Links setzen
  • Mit einem Nofollow Link gibt man den Hinweis an die Suchmaschine, dass dieser Link nicht als Ranking-Kriterium verwendet werden soll. Damit soll also umgangen werden, dass das beworbene Unternehmen durch bezahlte Links weiter oben im Google Ranking landet.

  • Den Beitrag als gesponsert kenntlich machen
  • Wie bereits erläutert, müssen bezahlte Beiträge die einen Werbezweck verfolgen äußerlich eindeutig von objektiven Beiträgen abgehoben werden, um nicht als Schleichwerbung zu gelten.

  • Einzigartigen Content schreiben
  • Als letzten Tipp gibt Google seinen Nutzern noch das allgemeingültige Kredo auf den Weg, das die aktuellen SEO Maßnahmen bestimmt. Als Content-Marketing bezeichnet man das Erzeugen einzigartiger Inhalte, mit denen man sich vom restlichen Wettbewerb abheben kann.

In Hinblick auf das Schleichwerbungsproblem soll damit vermieden werden, typische Werbefloskeln zu reißen, wodurch einem als Blogger offensichtlich auch die eigene Authentizität verloren geht.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es gegen Schleichwerbung?

Das Trennungsgebot nach Rundfunkstaatsvertrag § 58 Abs. 1 besagt:

“Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein.”

Damit herrscht nach deutschem Recht eine eindeutige rechtliche Grundlage gegen Schleichwerbung. Sie ist dabei unabhängig von der Medienform und gilt deshalb sowohl für Fernsehbeiträge als auch für Blogs und andere Online-Formate.

Unterschieden werden muss allerdings zwischen Corporate Blogs, wie z.B. dem Ritter Sport Blog oder dem Daimler Blog, bei denen eindeutig klar ist, dass die Plattform für Werbezwecke genutzt wird, und nicht-kommerziellen bzw. redaktionellen Blogs. Letztere müssen neutral sein und es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die Beiträge in irgendeiner Weise gekauft oder bezahlt sind. Andernfalls muss Werbung auch als solche kenntlich gemacht werden, z.B. über den Hinweis “Anzeige” oder bei einzelnen Beiträgen “Sponsored Post”.

Ein Blogger gilt dann als beeinflusst, wenn er Zuwendungen eines Unternehmen bekommt, unabhängig davon in welcher Form (also ob tatsächlich mit Geld oder mit dem beworbenen Produkt bezahlt wird). Ist der Wert der Zuwendung besonders hoch, spielt es auch keine Rolle, ob vorab vereinbart wurde, dass das Produkt erwähnt wird oder nicht. Wie hoch die Grenze für diesen Wert genau ist, ist allerdings nicht festgelegt.

Der Online Experte und Rechtsanwalt Schwenke nimmt einen Wert von 1000€ an. Auch wenn die Grenzen nicht eindeutig sind und es in der Vergangenheit noch nicht zu großen Abmahnungen gegenüber Bloggern gekommen ist, mahnt auch Herr Schwenke davor, den Bogen jetzt nicht zu überspannen um zukünftigen juristischen Verschärfungen zu entgehen.

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