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eRecht24-Partnerprogramm

20 % Lifetime-Provision mit eRecht24 PREMIUM

Empfehlen Sie eRecht24 PREMIUM an Ihre Kunden, Partner oder Community und profitieren Sie langfristig von jeder erfolgreichen Vermittlung.


Sie erhalten 20 % Lifetime-Provision auf vermittelte eRecht24 PREMIUM Tarife. Das bedeutet: Solange der vermittelte Kunde seinen provisionsberechtigten Tarif nutzt, erhalten Sie auch auf die weiteren Zahlungen Ihre Provision.

So kann Ihnen ein vermittelter Abschluss bis zu 216 € Provision pro Jahr einbringen.


Einmal vermitteln, langfristig profitieren

Bei eRecht24 endet Ihre Provision nicht nach dem ersten erfolgreichen Abschluss. Mit unserer Lifetime-Provision profitieren Sie auch von den weiteren Zahlungen Ihrer vermittelten Kunden.

Das bedeutet für Sie:

  • 20 % Provision auf provisionsberechtigte eRecht24 PREMIUM Tarife
  • bis zu 216 € Provision pro vermitteltem Kunden und Jahr
  • wiederkehrende Provision, solange der vermittelte Kunde seinen provisionsberechtigten Tarif nutzt

So kann aus einer erfolgreichen Empfehlung eine langfristige Einnahmequelle entstehen.


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Empfehlen Sie eine etablierte Lösung für Website-Betreiber, Online-Shops und Agenturen


Als eRecht24 Affiliate Partner empfehlen Sie eRecht24 PREMIUM an Website-Betreiber, Online-Shops, Unternehmen und Agenturen.


Mehr als 370.000 Webseiten wurden bereits mit Lösungen von eRecht24 rechtlich abgesichert. eRecht24 unterstützt Website-Betreiber und Agenturen mit Rechtstexten, Datenschutzlösungen und praktischen Tools für ihre tägliche Arbeit.


Dazu gehören unter anderem:

  • Anwaltlich geprüfte Rechtstexte, z. B. Datenschutzerklärung, Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung
  • Cookie Consent Lösungen
  • Abmahnschutz
  • Lösungen für das Datenschutzmanagement
  • Der Projekt Manager zur Verwaltung von Websites, Projekten und Rechtstexten
  • Anwaltlich geprüfte Mustertexte, Checklisten und Verträge
  • Regelmäßige Live-Webinare mit Partner-Rechtsanwälten zu Internetrecht, Datenschutz, E-Commerce und weiteren relevanten Themen
  • Auch für Performance-Marketing geeignet


Sie dürfen Anzeigen auf generische Suchbegriffe wie „Datenschutzerklärung“, „AGB Generator“ oder vergleichbare Begriffe schalten.


Bitte beachten Sie: Das Bewerben von Marken- und Produktnamen von eRecht24 über Online-Anzeigen ist gemäß den eRecht24 Affiliate & Partner AGB nicht zulässig. Das betrifft insbesondere Google Ads, Microsoft Advertising, Meta Ads und TikTok Ads.

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01. Januar 2025
18. August 2026
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Unsere Produkte Provision Vergütungsart Stornorate ø Warenkorb
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