Affiliate Marketing und Glücksspielrecht
Anlässlich unseres Deals mit myBet haben wir uns mit dem Thema Glücksspiel und Sportwetten im Internet einmal näher befasst.
Viele Online-Casinos und Sportwetten-Anbieter genießen einen eher zweifelhaften Ruf: Firmensitze in einem Inselstaat, Bezahlung per Kreditkarte, englischsprachiges Angebot.
Dazu ist die Rechtsprechung zum Thema Glücksspiel besonders für Laien äußerst kompliziert und unübersichtlich. Daher fragen sich viele Affiliates und Webmaster, ob die Bewerbung von Glücksspielen auf ihren Internetseiten rechtens ist oder nicht und nehmen häufig lieber Abstand von der Teilnahme an Glücksspiel-Partnerprogrammen.
Es gibt eine Flut von Urteilen von unterschiedlichen Gerichten zu diesem Thema und die Rechtsprechung ist noch immer nicht abgeschlossen. Daher können wir hier nur sehr allgemein auf die rechtliche Lage eingehen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass laut § 284 des Strafgesetzbuches (StGB) jegliches Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung sowohl in seiner Veranstaltung als auch in der bloßen Bewerbung verboten ist.
Das bedeutet, wenn ein Affiliate über ein Partnerprogramm Werbung für ein ungenehmigtes Glücksspiel betreibt, begibt er sich in die Gefahr der Strafverfolgung. In einem solchen Fall kann der Affiliate auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Weiterhin können zu der Verhängung der eigentlichen Strafe auch Gegenstände, die zur Begehung der Straftat gebraucht wurden, permanent eingezogen werden, also z.B. Laptop, PC oder Festplatten.
Aber welche Anbieter haben eine behördliche Genehmigung und in welchem Land muss diese Genehmigung ausgestellt worden sein?
Grundsätzlich bedürfen Glücksspiele einer staatlichen Genehmigung.
Es ist noch immer nicht eindeutig, wie mit ausländischen Genehmigungen für Glücksspiele umzugehen ist. Es hat sich in der deutschen Rechtsprechung wohl nunmehr durchgesetzt, dass unter einer solchen behördlichen Erlaubnis hierzulande nur eine bundesdeutsche zu verstehen ist. Zahlreiche Gerichte in Deutschland halten aber beispielsweise eine österreichische oder englische
Glücksspiellizenz für ausreichend und das deutsche Monopol für europarechtswidrig. Es gibt aber immer noch Gerichte, die eine deutsche Erlaubnis fordern. Daher ist es für Affiliates unabdingbar, sich vor der Teilnahme an einem Partnerprogramm, das für Glücksspiele wirbt, genauestens zu informieren, ob eine inländische Genehmigung für das Unternehmen vorliegt und die weitere Rechtsprechung zu diesem Thema im Auge zu behalten.
Das sagen Experten zum Thema:
Rechtsanwalt Michael Terhaag
Für diejenigen, die an vertiefenden Informationen über dieses Thema interessiert sind, haben wir hier einige interessante Links zusammengestellt. So beschäftigt sich beispielsweise der auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Terhaag schon seit langem ausführlich mit dem Thema Glücksspielrecht. Auf der Internetseite seiner Kanzlei www.aufrecht.de finden Sie viele interessante Informationen und Beiträge zu dieser Materie: https://www.aufrecht.de/?id=6318
Rechtsanwalt Dr. Bahr
Auch der Rechtsanwalt Dr. Bahr, der seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Gewerblicher Adresshandel und Gewinnspiel-Recht / Glücksspiel-Recht hat, hat viele interessante Artikel zum Thema veröffentlicht: https://www.affiliateundrecht.de/aufsaetze/kritische-angebote-in-partnerprogrammen-gluecks-und-gewinnspiele/