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Interne Verlinkung zu einer Login Seite: nofollow-Attribut oder nicht?
Im gestern veröffentlichten Webmaster Help Video spricht Matt Cutts, Leiter des Google Webspam Teams, über nofollow-Attribute bei internen Links. Diesmal beantwortet er die Frage von Christian Oliveira aus Madrid: „Does it make sense to use rel=`nofollow´ for internal links? Like, for example, to link to your login page? Does it really make a difference?” Also: Christian möchte gern wissen, ob es einen Unterschied macht, wenn man als Webmaster das nofollow-Attribut bei internen Links hinzufügt, zum Beispiel zu einer Login Seite. Was antwortet Matt Cutts? Der Google Experte empfiehlt, das nofollow-Attribut bei internen Links der Webseite wegzulassen zugunsten des Page Rankings. So kann der Googlebot auch wirklich die verlinkte Seite finden. Bei Verlinkungen zu Login Seiten würde es nicht schaden, dass nofollow-Attribut hinzuzufügen, aber auch hier sollte man eher davon absehen. Er begründet: „In general it doens´t hurt for Googlebot to crawl that page.” Matt Cutts fasst zusammen, dass in den meisten Fällen das noindex-Attribut mehr Sinn macht als ein nofollow-Link. Doch sogar Login-Seiten können nützlich für manche Suchanfragen sein. Deshalb spricht Cutts sich als bekannter Googlevertreter logischerweise für eine dem Crawler zugängliche interne Verlinkungsstruktur der Webseite aus.
affilinet baut Usability weiter aus
Der September ist ein fortschrittlicher Monat für das Affiliate Netzwerk affilinet. Die Webseite erstrahlt nicht nur in einem moderneren Design, sondern die Stelle des Director Key Account Management für das Segment Publisher wird mit Nina Sterr besetzt. Zuvor bemängelten viele Affiliates, dass insbesondere für den Publisher Bereich ein kompetenter Ansprechpartner fehle. Diese Kritik gehört möglicherweise mit der neuen Stellenbesetzung nun dem Ende an. In der besetzten Position ist Sterr seit September für die Betreuung, Entwicklung und Beratung der Publisher Kunden von affilinet verantwortlich. Der Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf der Weiterentwicklung bestehender und der Erschließung neuer Publisher Business Modelle sowie auf der Integration des neuen Geschäftsgebietes Performance Display. Ein neues Mitglied im affilinet Expertenkreis Insgesamt bringt Nina Sterr über elf Jahre Erfahrung Online Business mit. Zuvor war die Expertin im Performance Business bei Amazon Europe für das Business Development zuständig und betreute die Publisher für das Partnerprogramm von Amazon. Ab 2006 hatte sie die Position als Teamleiterin Affiliate Marketing bei Quisma und war für die Aussteuerung des Affiliate Geschäfts für Advertiser aus den Branchen Retail, Travel, Finance und Telco verantwortlich. Ulrich Bartholomäus, Geschäftsführer von affilinet Deutschland und Österreich, begrüßt das neue Mitglied in der affilinet Familie. Er teilt mit: „Wir freuen uns, dass wir mit Nina Sterr einen absoluten Performance-Profi mit umfangreichem Hintergrund im Bereich Internet und Affiliate Marketing für affilinet gewinnen konnten. Ihre Erfahrung wird es uns ermöglichen, das hohe Niveau in der Qualität der Betreuung unserer Publisher und die hohe Kundenzufriedenheit aufrecht zu halten und in neue Geschäftsfelder vorzudringen. Denn Nina Sterr ist aufgrund ihres Karriereweges mit der Publisher Betreuung sowohl auf Advertiser- als auch auf Agenturseite vertraut.“ Wir wünschen Nina Sterr alles Gute und viel Erfolg bei affilinet. Dass nun für Affiliates eine professionelle Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, spricht für einen kundenorientierten Fokus des Netzwerks. Wir hoffen weiterhin, dass die Usability ein wichtiger Bestandteil bleibt und kontinuierlich ausgebaut wird.
Gute Registrierungsformulare für eine höhere Conversionrate
Ein gut gestaltetes Registrierungsformular ist mittlerweile das A und O und kann im besten Fall sogar zu einer höheren Conversionrate führen. 16 Prozent aller potenziellen Neukunden und sogar vier Prozent der Bestandskunden springen hier ab, wenn ihnen die Registrierung zu lange dauert oder das Formular nicht ansprechend genug gestaltet ist. Ein Verlust, der sich vermeiden lässt.
Links in Pressemitteilungen von Google abgestraft
Google hat in den letzten Tagen das Link Schema Dokument upgedated. Alle eingehenden und ausgehenden Links, die das Ranking in den Suchergebnissen von Google manipulieren, verstoßen gegen die von der Suchmaschine festgelegten Richtlinien.
Linkbuilding ist nicht illegal – Matt Cutts klärt auf
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass Linkbuilding illegal oder an sich schlecht ist, erklärt Matt Cutts, der Leiter des Google Webspam Teams, warum nicht jeder Linkaufbau von der Suchmaschine abgestraft wird. Was sind seine Argumente für einen nachhaltigen und professionellen Linkaufbau? Über Linkkauf, Unique content, Authorship und vieles mehr.
Die Wahl des Domainnamens und der Top-Level-Domain für Affiliates
Jeder, der als Affiliate im Internet Geld verdienen möchte, muss sich mit der Wahl der Top-Level-Domain (TLD) und natürlich des eigentlichen Domainnamens auseinandersetzen. Dies ist in den meisten Fällen der erste Schritt, wenn es um die Umsetzung eines neuen Projektes geht. Viele gute Domainnamen sind meistens bereits vergeben und so wirst du häufig nur noch exotische TLD’s finden, die für eine Registrierung verfügbar sind. Zum Beispiel .ws oder .vu. Alternativ musst du u.U. auf sehr lange Domainnamen wie “das-ist-aber-ein-verdammt-langer-domainname.de” zurückgreifen. Beide Varianten sind nicht unbedingt bestens geeignet. Ich helfe dir mit fünf kleinen Tipps, doch noch eine passende Domain zu finden und sage dir was du vor der Registrierung beachten solltest! Brainstorming: Definiere deine Keywords Anfangen solltest du damit, dir über dein Keyword-Set Gedanken zu machen. Denn branchen- bzw. nischengängige Suchbegriffe solltest du in deinen Domainnamen mit aufnehmen. Viele erfahrene Affiliates nutzen Keyword-Domains wie z.B. “www.auto-guenstig-kaufen.de”, da diese für die Platzierung in Suchmaschinen einen Bonus für die exakte Suchanfrage erhalten haben. Für solche Keywords rank(t)en Seiten mit nicht so guten Inhalten trotzdem meist auf den vorderen Rängen in den Suchergebnissen. Diese Regeln hat der Suchmaschinen-Primus Google allerdings mit dem (EMD = Exact Match Domain) im September 2012 geändert. Keyword-Domains, die keinen hochwertigen Content bieten, sollen seither schlechter ranken. Dennoch macht es meiner Meinung nach noch immer Sinn, sich eine EMD zu registrieren, sofern diese noch frei ist. Halte den Namen kurz! Das lässt sich sehr einfach sagen, bzw. schreiben. Denn wie ich es bereits eingangs erwähnte, die Auswahl ist nicht mehr so groß bei den begehrten Domainendugen .com, .de und .net. Trotzdem solltest du versuchen deinen Domainnamen kurz zu halten. Setzte deine maximale Wortanzahl auf 3 Wörter fest. Besser sind sogar nur zwei. Eine Ein-Wort-Domain wäre natürlich großartig, aber wenn es keine Marke ist, die du neu schaffen willst, wird das sicherlich sehr schwierig, dort eine freie Adresse zu finden. Als Faustregel sage ich: „Je länger der Name, desto weniger Vertrauen wird der Domain geschenkt.“ Einfach wiederzuerkennen Versuche den Domainnamen zugleich auch einfach zu halten (das ist wieder einfacher gesagt als getan). Komplizierte Namen kann sich keiner merken! Wenn du deinen Besuchern später die besten Inhalte in deinem Bereich bietest, können sie sich eine Domain wie “kfzsteuer-online.de” besser merken als bspw. “steuern-sparen-fuers-kfz.de” (hier kommt auch wieder die Länge ins Spiel!). Der Grund dafür: Es gibt immer noch Leute, die anstatt eine Suchmaschine zu benutzen, eine URL direkt in die Adressleiste eingeben. Daher solltest du vielleicht auf Fremdwörter verzichten. Ist aber deine Nische in einem von Fremdwörtern dominierten Suchbegriff-Umfeld, dann hast du natürlich keine andere Wahl. TLD, denen die Leute vertrauen Machen wir uns nichts vor, wer bei Google nach einem bestimmten Suchbegriff sucht und die Ergebnisse angezeigt bekommt, ist eher dazu geneigt, auf eine bekannte Domainendung wie .de, .com oder .net zu klicken. Diese TLD’s haben nicht nur bei Suchenden ein höheres Vertrauen, sondern auch bei den Suchmaschinen selbst. Ergo, versuche auf alle Fälle eine .com, .de, .net oder .eu Domain zu registrieren. Bist du allerdings dabei, ein Affiliate-Projekt für z.B. Schweden zu erstellen – dann sollte eine .se-Domain deine erste Wahl sein! Nicht zu verachten ist sicherlich auch der Start der neuen Domainendungen (nTLDs) Mitte/Ende diesen Jahres. Mit den nTLDs wird noch einmal mehr Platz im Web erzeugt. Domains wie .shop, .web oder auch .berlin werden neue Möglichkeiten, gerade für Affiliates, schaffen. Vorbestellen kann man die neuen Endungen bereits bei bekannten Domain- und Webhostern. Wenn nichts davon klappt – werde zur Marke Der wohl härteste, aber auch lohnenswerteste Weg. Wenn du keinen geeigneten Domainnamen mehr findest, versuche es mit einem Fantasiebegriff, der nichts mit deinem Geschäft oder deiner Zielgruppe zu tun hat. Unternehmen wie zalando oder swoodoo haben es vor gemacht. Klar, der Weg ist hart, aber es lohnt sich, den Status einer vertrauenswürdigen Quelle in deiner Nische zu erlangen. Ich fasse die wichtigsten Punkte noch ein mal zusammen: Suchbegriffe mit in den Domainnamen nehmen Namen so kurz wie möglich halten Wiedererkennungswert vertrauenswürdige Top-Level-Domain wählen Fantasie-Namen, wenn alles andere nicht klappt Es ist nicht immer leicht, all diese Punkte zu beachten. Einen Versuch ist es, für dein neues Projekt, aber auf alle Fälle wert. Wenn du dann noch gute Ideen für noch bessere Inhalte hast und dich zusätzlich mit der Suchmaschinenoptimierung (SEO) beschäftigst, sollte deinem erfolgreichen Projekt nichts mehr im Wege stehen. Ihr habt Fragen rund um das Thema ? Dann wendet euch doch gern an uns. Wir stehen euch per Telefon (0451/709970 – Ortstarif), Livechat, E-Mail, Facebook und Co. gern zur Verfügung! Bei Fragen oder Anregungen, freue ich mich auf eure Kommentare!
Was sind Bread Crumbs?
„Bread Crumbs sind eine sekundäre Navigation einer Webseite, die wie Brotkrumen bei Hänsel und Gretel den Pfad der vorangegangen Seiten anzeigen.“ Oft ist dies bei einer komplexen Webseitenstruktur oder wenn der Internetbesucher vor einer großen Kategorie- und Produktauswahl (wie z.B. beim Online Shop) steht anzufinden. Die Brotkrumen-Navigation hilft den Internetnutzern komplizierte Seitenhierarchien nachzuvollziehen und schneller auf vorherige Seiten zurück zu gelangen. Somit steht für die Nutzer mit der Bread Crumb Navigation eine erhebliche Navigationshilfe zur Verfügung und ist deshalb aus Usability-Sicht gar nicht mehr wegzudenken. Im Video erklärt Christoph von Ryte, dass Bread Crumbs auch für SEO bedeutsam ist, weil seit einiger Zeit die Bread Crumb Navigation teilweise bei Suchmaschinen wie Google in den SERPs in der URL-Zeile als Rich Snippets angezeigt wird.
Was darf ich als Affiliate: Produktbilder und Werbemittel
Um als Affiliate ein Produkt zu verkaufen, benötigt man neben der Suchmaschinenoptimierung auch noch eine ansprechende Webseite, die das Produkt richtig bewirbt. Um diese möglichst ansprechend zu gestalten, müssen Produktbilder her, die das Produkt im Vorfeld vorstellen und dem Besucher bzw. dem potenziellen Kunden einen Überblick verschaffen, wie das Produkt überhaupt aussieht. Nicht selten kommt es dabei vor, dass die Produktbilder einfach vom Merchant übernommen werden und so der erste Fehler getätigt wird. Als Affiliate darf man nämlich erst dann die Produktbilder des Merchants übernehmen, wenn eine schriftliche Genehmigung dazu vorliegt. Alles andere würde gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Nehmen wir an, wir bewerben einen Gitarren-Onlineshop und möchten den Besuchern auf der Landing Page entsprechendes Bildmaterial über das Produktsortiment des Shops liefern. Bevor das Bildmaterial vom Onlineshop verwendet werden darf, muss der Merchant seine Einwilligung dazu geben – per E-Mail oder per Brief. Alles andere könnte für eine teure Abmahnung sorgen. Anders sieht es bei den bereitgestellten Werbemitteln aus, die der Merchant extra für die Affiliates bereitstellt, um den Onlineshop oder bestimmte Produkte zu bewerben. Für die Verwendung von Werbemitteln wird keine extra Einwilligung des Merchants benötigt, auch wenn die Urheberrechte der Werbemittel noch bei ihm liegen. Bei einer Veränderung der Werbemittel sieht es aber schon anders aus, denn wie schon erwähnt verfügt der Merchant trotz der Freigabe der Werbemittel noch über die Urheberrechte und kann eine Bearbeitung der Werbemittel untersagen. Auch vor einer Bearbeitung der Werbemittel muss also eine Einwilligung des Merchants vorliegen. Leider kümmern sich viele Merchants noch immer viel zu wenig um die Affiliates und stellen kein oder nicht ausreichendes Bildmaterial zur Verfügung, so dass sich viele Affiliates unwissend an den Bildern des Merchants zu schaffen machen. Auch eine klare Äußerung bezüglich der Verwendung von Produktbildern oder der Bearbeitung von Werbemitteln bleibt von vielen Merchants aus. Eine Bekanntmachung zu diesen Bestimmungen gehört aber auf jeden Partner-Blog, schließlich möchte man sich selber auch Ärger mit den Affiliates ersparen.
Affiliate Marketing und Glücksspielrecht
Anlässlich unseres Deals mit myBet haben wir uns mit dem Thema Glücksspiel und Sportwetten im Internet einmal näher befasst. Viele Online-Casinos und Sportwetten-Anbieter genießen einen eher zweifelhaften Ruf: Firmensitze in einem Inselstaat, Bezahlung per Kreditkarte, englischsprachiges Angebot. Dazu ist die Rechtsprechung zum Thema Glücksspiel besonders für Laien äußerst kompliziert und unübersichtlich. Daher fragen sich viele Affiliates und Webmaster, ob die Bewerbung von Glücksspielen auf ihren Internetseiten rechtens ist oder nicht und nehmen häufig lieber Abstand von der Teilnahme an Glücksspiel-Partnerprogrammen. Es gibt eine Flut von Urteilen von unterschiedlichen Gerichten zu diesem Thema und die Rechtsprechung ist noch immer nicht abgeschlossen. Daher können wir hier nur sehr allgemein auf die rechtliche Lage eingehen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass laut § 284 des Strafgesetzbuches (StGB) jegliches Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung sowohl in seiner Veranstaltung als auch in der bloßen Bewerbung verboten ist. Das bedeutet, wenn ein Affiliate über ein Partnerprogramm Werbung für ein ungenehmigtes Glücksspiel betreibt, begibt er sich in die Gefahr der Strafverfolgung. In einem solchen Fall kann der Affiliate auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Weiterhin können zu der Verhängung der eigentlichen Strafe auch Gegenstände, die zur Begehung der Straftat gebraucht wurden, permanent eingezogen werden, also z.B. Laptop, PC oder Festplatten. Aber welche Anbieter haben eine behördliche Genehmigung und in welchem Land muss diese Genehmigung ausgestellt worden sein? Grundsätzlich bedürfen Glücksspiele einer staatlichen Genehmigung. Es ist noch immer nicht eindeutig, wie mit ausländischen Genehmigungen für Glücksspiele umzugehen ist. Es hat sich in der deutschen Rechtsprechung wohl nunmehr durchgesetzt, dass unter einer solchen behördlichen Erlaubnis hierzulande nur eine bundesdeutsche zu verstehen ist. Zahlreiche Gerichte in Deutschland halten aber beispielsweise eine österreichische oder englische Glücksspiellizenz für ausreichend und das deutsche Monopol für europarechtswidrig. Es gibt aber immer noch Gerichte, die eine deutsche Erlaubnis fordern. Daher ist es für Affiliates unabdingbar, sich vor der Teilnahme an einem Partnerprogramm, das für Glücksspiele wirbt, genauestens zu informieren, ob eine inländische Genehmigung für das Unternehmen vorliegt und die weitere Rechtsprechung zu diesem Thema im Auge zu behalten. Das sagen Experten zum Thema: Rechtsanwalt Michael Terhaag Für diejenigen, die an vertiefenden Informationen über dieses Thema interessiert sind, haben wir hier einige interessante Links zusammengestellt. So beschäftigt sich beispielsweise der auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Terhaag schon seit langem ausführlich mit dem Thema Glücksspielrecht. Auf der Internetseite seiner Kanzlei www.aufrecht.de finden Sie viele interessante Informationen und Beiträge zu dieser Materie: Rechtsanwalt Dr. Bahr Auch der Rechtsanwalt Dr. Bahr, der seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Gewerblicher Adresshandel und Gewinnspiel-Recht / Glücksspiel-Recht hat, hat viele interessante Artikel zum Thema veröffentlicht: