Magazin

24.10.19

Kreative Cookie-Hinweise, die keinem auf den Keks gehen

Die Kennzeichnung von Cookie-Nutzung ist aus Datenschutzsicht unerlässlich. Doch oftmals werden die Hinweise als störend und nervig empfunden. Das bestätigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach sind 55,00 % aller User von den Info-Bannern zum Einsatz von Cookies genervt. Doch es geht auch anders: Wir haben ein paar kreative Alternativen zu den langweiligen Cookie-Bannern gefunden. Damit gehst du deinen Usern garantiert nicht auf den Keks! Bei Cookies (zu deutsch: Keksen) handelt es sich um kleine Textdateien, die bei dem Besuch einer Webseite lokal auf dem Rechner oder einem anderen Endgerät des Users gespeichert werden. Diese Dateien speichern Informationen über den Webseiten-Besuch und das Surf-Verhalten des Users, wie beispielsweise die Verweildauer, die aufgerufenen Unterseiten oder die Eingabe eines Suchbegriffs. Spätestens seit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die bereits 2016 in Kraft trat und seit Mai 2018 bedingungslos anzuwenden ist, muss die Verwendung von Cookies klar gekennzeichnet werden. Das alleine reicht aber nicht: Das Auslesen der Daten bedarf einer expliziten Zustimmung der Besucher. Deshalb taucht ein Hinweis über die Verwendung oft als Banner am oberen oder unteren Bildschirmrand auf. Einige Webseiten gestalten den Hinweis auch in Form eines Overlays. Keine Chance, diesen zu Umgehen. Viele User sind deshalb zurecht von den Cookie-Hinweisen genervt. Doch geht das nicht auch schöner? Ja, das geht! Einige Webseiten haben es sich nicht nehmen lassen, den unbeliebten Cookie-Hinweis ein wenig aufzupeppen. Auch der zeigt sich gewohnt humorvoll und schreibt: “Der Postillon verwendet Cookies (Buh!) für alles mögliche (Werbung, Facebook, NSA). Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.” Gleichzeitig hat der User die Möglichkeit, zwischen “mehr Infos dazu” und “mir doch egal” zu entscheiden. Die Zeitschrift hat Freelancer und Agenturen dazu aufgerufen, sich kreativ auszutoben und Cookie-Meldungen nach ihrem Geschmack zu designen. Die Kommunikationsagentur entwickelte daraufhin einen Cookie-Hinweis in Form eines Türstehers. Akzeptiert man die Cookie-Nutzung, wird den Gästen Einlass gewährt. Die Kreativköpfe hinter dem Unternehmen entwickelten ebenfalls ein GIF. In diesem weisen sie nicht nur auf die Cookie-Nutzung hin, sondern laden auch selbst zum Kekse-Essen ein. Die Digitalagentur erstellte einen Kekskonfigurator. Zugegeben, er hat wenig mit einem offiziellen Cookie-Hinweis zu tun, lustig ist der Kekskonfigurator aber allemal.

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09.08.19

Das müssen Affiliates mit einer Facebook-Seite jetzt beachten

Affiliates und Webmaster hatten es die letzten Monate nicht gerade leicht. Spätestens nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018, ist jeder gezwungen sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen. Auch 2019 ist kein Ende in Sicht: Nach einem Urteil des EuGh vom 29.07.2019, sind Seitenbetreiber, die den Facebook Like-Button auf Ihrer Seite integriert haben, mitverantwortlich für dessen Datenerhebung und -weitergabe. Doch welche konkreten Konsequenzen hat das Urteil für Affiliates? Was sind die Hintergründe? Fast jeder Webmaster mit einem Facebook-Profil, nutzt heutzutage soziale Plugins auf seiner Seite. In diesem Fall drehte sich alles um das Like-Button Plugin von Facebook, konkret um den Fall von Peek und Cloppenburg, die den Button bis Ende Mai 2015 auf ihrer Seite eingebunden hatten. Bei jedem Besuch der Website wurden dadurch Daten, wie die IP-Adresse aller Besucher, an Facebook weitergeleitet, unabhängig davon, ob sie ein Facebook-Konto haben oder nicht. Der EuGh hat nun darüber entschieden, ob Facebook oder die Seitenbetreiber, die das Like-Button-Plugin installiert haben, für die Weitergabe der Daten verantwortlich ist. Wie lautet das Urteil und wie wird es begründet? Facebook oder die Seitenbetreiber sind laut dem Urteil gemeinsam für die Datenweitergabe verantwortlich. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass beide Parteien schlussendlich auf die Optimierung der Werbung und den wirtschaftlichen Vorteil abzielen. Hier findet Ihr das Urteil des Europäischen Gerichtshof. Was muss ich als Affiliate jetzt beachten? Zunächst einmal: Keine Panik. Affiliates müssen künftig nicht gänzlich auf soziale Plugins verzichten. Fakt ist allerdings, dass die Nutzung des Facebook Like-Buttons auf der Website künftig nur mit dem Hinweis, dass Daten erhoben und weitergegeben werden, rechtens ist. Eine kurze Erwähnung dessen in den Datenschutzbestimmungen reicht also nicht mehr aus. Dieser zusätzliche Datenschutzhinweis könnte Beispielsweise in Form eines Pop-Ups o.Ä. angezeigt werden. In diesem Hinweis müssen Besucher unter Anderem, über den Zweck der Datenerhebung aufgeklärt werden. Für die Verarbeitung der erhobenen Daten haften Seitenbetreiber allerdings nicht. Dafür ist nach wie vor Facebook verantwortlich.

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